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Leierschwanz

 

Allgemeine Bewertungsmerkmale

Wesentlichstes Merkmal dieser Standard- und Bewertungsregeln ist die
genaue Beurteilung der Einzelheiten, da sich die Exponate der Guppy-
Hochzucht vor allem auf Grund ihrer Durchzüchtung bis ins kleinste Detail
auszeichnen.

Es gibt keine Bewertung des Gesamteindruckes (dieser würde bei genauer
Betrachtung nicht selten das tatsächlich erzielte Ergebnis verfälschen).

Es muß Ziel sein, die Standardformen in allen Bereichen zu erreichen.

Durch die festgelegten Formen von Körper und Flossen sowie deren
Größenverhältnisse zueinander sind optimale Proportionen in ausreichendem
Maße sichergestellt.

 Punktevergabe        
   Länge  Form  Farbe  Summe
 Körper

 8

 8

 12

 28

 Rückenflosse

 5

 8

 10

 23

 Schwanzflosse

 10

 20

 14

 44

 Vitalität/Schwimmverhalten      

 5

 Gesamt      

 100

Die Bewertung erfolgt zunächst nach der jeweiligen Beschreibung der
Standardform, im Zweifelsfall gilt die Zeichnung.

Gewertet werden vollständige Sätze. Bei komplett ankommenden Sätzen, bei
denen ein Fisch verendet oder abhanden kommt, obliegt die Entscheidung
dem Ausstellungsleiter.

Ein Satz besteht aus der laut Ausschreibung geforderten Anzahl Fische, die in
allen Merkmalen übereinstimmen.

Abweichungen bekommen Punktabzüge. Gravierende Abweichungen führen
zur Disqualifikation (abweichende Grundfarben, unterschiedliche Deckfarben,
unterschiedliche Standards). Über die Disqualifikation entscheiden das
Wertungsrichtergremium und der Ausstellungsleiter.

Wertungsrichter sind nicht nur an Punkte und Abzugspunkte wie im Standard
vorgegeben gebunden, bei dazwischen liegenden Längen, Größen, Winkeln
oder Farben können auch dementsprechend andere Punkte bzw.
Abzugspunkte vergeben werden.

Bei der Punktvergabe ist für jeden Satz der Durchschnittswert des jeweils zu
wertenden Merkmals zu ermitteln.

Weist z.B. bei einem Satz ein bestimmtes Merkmal Unterschiede auf, ist
dieses für jeden Fisch gesondert zu werten, die dafür vergebenen Punkte sind
zu addieren und durch die Anzahl der Fische zu teilen.

Diese Vorgangsweise bietet Gewähr dafür, daß auf Grund eines Merkmals,
das bei einem einzelnen Fisch besonders ausgeprägt ist, nicht der ganze Satz
überbewertet wird bzw. im negativen Sinne zu viele Punktabzüge erhält.

Körper
Der Körper ist Ausgangsbasis und Bezugspunkt für die Bewertung
verschiedener anderer Kriterien.

Die Körperlänge wird durch Abschätzung ermittelt.  Alle übrigen Längen oder Größen orientieren sich ausschließlich nach deren Relation zur Körperlänge oder Körperhöhe.

Die Körperlänge wird von der Maulspitze bis zum Schwanzflossenansatz
gemessen, wobei die Mindestlänge bei Großflosser 20mm, Schwertflosser
19mm und Kurzflosser 18mm nicht unterschreiten soll.

Die Form soll kräftig und dem Typ entsprechend grazil sein.

Die größte Höhe, geschätzt an der höchsten Stelle des Körpers, soll 1/4 der
Länge betragen.

Die Schwanzflosse hat annähernd die Form einer Leier. Die Grundform ist rund und darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten.

Die äußeren Flossenstrahlen erreichen mit deutlich nach außen gebogenen Spitzen 8/10 der Körperlänge.

Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz bis 3 Punkte Abzug
Starke Zähnelung oder Defekte bis 2 Punkte Abzug
Abweichungen von der Idealform bis 7 Punkte Abzug
Für nicht nach oben gebogene Spitze der Rückenflosse bis 1 Punkt Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

8/10 der Körperlänge 10 Punkte
7/10 der Körperlänge 8 Punkte
6/10 der Körperlänge 5 Punkte
5/10 der Körperlänge 2 Punkte
darunter 0 Punkte
Länger als 8/10 der Körperlänge bis 3 Punkte Abzug

Beispiele für Punktabzüge für Fehler bei Form und Spreizung:

Ungleiche Länge der oberen und unteren Flossenstrahlen bis 5 Punkte Abzug
Ungleiche Breite der oberen und unteren Flossenstrahlen bis 2 Punkte Abzug
Schwung der Flossenstrahlen nicht spiegelgleich bis 5 Punkte Abzug
Schwung zu wenig ausgeprägt bis 5 Punkte Abzug
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. bis 2 Punkte Abzug
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge bis 2 Punkte Abzug

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.

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